ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
1. Geschäftsbeziehung
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und med-konzept. Kunde ist diejenige Person, die Anwendungen für sich selbst oder für Dritte ab dem Zeitpunkt der Buchung in Anspruch nimmt. Kunde ist außerdem der Käufer von Gutscheinen. Mit der Buchung dieser Dienstleistungen erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Med-konzept behält sich eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Vor Inanspruchnahme unserer Leistungen ist vom Privatpatienten ein Behandlungshonorarvertrag mit Hinweis auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterzeichnen. Auch gesetzlich Versicherte Patienten können Zusatzzeiten dazu buchen und schließen vor Inanspruchnahme unserer Leistungen einen Behandlungsvertrag mit Hinweis auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterzeichnen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden auf Wusch vorgelegt.
2. Bezahlung
Der Kunde / Patient verpflichtet sich den im Behandlungshonorarvertrag vereinbarten Betrag nach Rechnungstellung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Bankinstitut zu überweisen.
3. Terminausfall
Der Kunde / Patient hat den Ausfall eines von ihm versäumten Behandlungstermins zum jeweiligen Privatsatz / Kassensatz der anfallenden Behandlungskosten an den Leistungserbringer zu entrichten. Hierfür erhält er eine gesonderte Rechnung.
4. Terminabsage
Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich, telefonisch oder per Mail unter Angabe des Kunden- / Patientennamens, Behandlungsdatum und Uhrzeit mitzuteilen. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Kunde/-in / Patient/-in verantwortlich. Andernfalls kann die Praxis dem Kunden / Patienten die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Höhe des Kassensatzes / Privatsatzes in Rechnung stellen.
5. Verspätungen
Sollten Sie sich verspäten, so verkürzt sich Ihre Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden privat in Rechnung gestellt.
6. Zuzahlungen
Erforderliche Zuzahlungen sind vor Beginn der Behandlung in der Praxis zu entrichten. Zuzahlungsbefreite Patienten haben, sofern nicht auf der Verordnung angegeben, einen entsprechenden Nachweis über ihre Befreiung, vorzulegen.
7. Rücktrittsrecht Kunde / Patient
Sollte der Kunde / Patient mit den Leistungen der med-konzept, während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten, Die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Die Berücksichtigung der Punkte 3 und 4 finden in diesem Zusammenhang ebenfalls ihre Anwendung. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die med-konzept zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin bei der med-konzept vorliegen.
8. Rücktrittsrecht Praxis
Die med-konzept, ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde / Patient sich entgegen der vorliegenden AGB`s verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Kunden / Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
9. Leistungserbringung
Der Leistungserbringer verpflichtet sich die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten. Die angegebenen Zeiten sind ca. Zeiten inkl. Nachruhezeit, da sie organisatorische und hygienische Abläufe beinhalten.
10. Schadenersatzanspruch
Der Kunde / Patient hat in Bezug auf Punkt 9 keinen Anspruch auf Schadensersatz.
11. Änderungen
Die med-konzept behält sich Änderungen bzw. Absagen vereinbarter Termine aus wichtigem Grund vor. Ebenso behält sich die med-konzept Preisänderungen vor.
12. Zahlungsverzug
Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des angegebenen Zahlungsziels auf dem Konto der ,med-konzept gebucht sein, so ist die med-konzept, berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 BGB).
13. Haftungsausschluss
Die med-konzept, haftet nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartnern. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung durch Diebstahl oder ähnliches ausgeschlossen. Ebenso schließt die med-konzept, jegliche Haftung für Schäden am Kunden / Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB`s oder durch Fehlverhalten / Fahrlässigkeit der Kunden / Patienten entstehen.
14. Ausführungsort
Ausführungsort des Vertrages ist immer der Praxissitz oder der Ort des Hausbesuches.
15. Zusatzkosten
Zusatzkosten fallen an, wenn der Kunde / Patient einen Hausbesuch anfordert oder Zusatzzeiten bucht. Die Kosten richten sich nach der Entfernung und der vertraglichen Vereinbarung die unter Punkt 1 ihre Anwendung finden.
16. Vertragsbedingungen
Grundsätzlich gelten die zwischen der med-konzept, und dem Vertragspartner geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur in schriftlicher Form vorgenommen werden und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt. Sollte den AGB`s innerhalb von 14 Tagen nicht widersprochen werden, so sind diese nach bundesdeutschem Recht gültig.
18. Schlussbestimmung
Aussagen, die von den Inhabern oder Mitarbeitern der med-konzept getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.